Am Freitag, den 8.11.2019, fand die Jahresfeier des Richard von Weizsäcker Inns anlässlich des elfjährigen Bestehens in Tübingen statt. Die Veranstaltung wurde in den Räumlichkeiten des Hotel Krone ausgerichtet.
Der Abend begann mit der Begrüßung unserer Gäste und der Einnahme eines Aperitifs. In diesem Rahmen gab es bereits die Möglichkeit zu interessanten Gesprächen mit vielen erfahrenen Juristen, die in verschiedenen Bereichen der juristischen Praxis tätig sind und selbstverständlich auch mit den angereisten Mitgliedern der anderen Inns. Nach diesem Wiedertreffen bereits bekannter und dem Kennenlernen neuer Gesichter folgte der offizielle Teil des Abends.
Beginnend mit einer Ansprache unseres Magisters Jonas Eberhardt führte uns dieser in die Historie von Phi Delta Phi ein. Von einer kleinen Gruppe von Studierenden im Jahre 1869 an der Universität Michigan mit dem Ziel einen höheren Standard in der Berufsethik und -kultur zu fördern, hin zu einer juristischen Vereinigung mit über 130 Standorten in den USA, Kanada, Mexiko, Polen und eben auch in Deutschland. Nach dieser Einführung in die Geschichte von Phi Delta Phi als International Legal Honor Society legte er uns dar, wie wir die historischen Vorstellungen und Ziele heute in unserer Hochschulgruppe verfolgen und umsetzen. Durch die Veranstaltung von Workshops mit Kanzleien, der Organisation von Vorträgen an der Universität, der Vorstellung des Jura-Studiums in Form von kurzen Unterrichtseinheiten an Schulen und bei unserem monatlichen Mitgliedertreffen, fördern wir unser Ziel des Austauschs unter den Studierenden und mit der juristischen Praxis.
Anschließend folgte eine kurze Ansprache durch Herrn Professor Wegen als Vertreter einer unserer Förderkanzleien Gleiss Lutz. Dieser erinnerte sich an die Zeit der Gründung unseres Inns in Tübingen zurück, spiegelte seinen Blick auf die Wertvorstellungen von Phi Delta Phi wider und stellte die Herausforderungen dar, die auf uns junge Juristinnen und Juristen in der heutigen Zeit zukommen.
Schließlich folgte der Festvortrag zum Thema „Das Recht der Zukunft“.
Als Festrednerin konnten wir dieses Jahr Frau Dr. Christine Hohmann-Dennhardt gewinnen, ehemalige Ministerin für Justiz und später für Wissenschaft und Kunst in Hessen und ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht, die ihr Jurastudium ebenfalls in Tübingen absolviert hat.
Im Rahmen ihres Vortrages stellte sie die Veränderungen des Rechts in den letzten Jahrzehnten dar. So erleichtert die Informationstechnologie z.B. durch elektronische Akten, das elektronische Grundbuch oder auch Online-Datenbanken wie Beck-Online, juris usw. vielen Juristen in der Praxis, der Lehre und der Ausbildung den Alltag. Gerade der Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Justiz und der Anwaltschaft bringt allerdings auch Probleme mit sich: Worauf stützt sich die rechtliche Legitimation solcher Systeme? Wie kommen bestimmte Entscheidungen zu Stande? Wer übernimmt die Verantwortung für diese Entscheidungen?
Frau Dr. Hohmann-Dennhardt verdeutlicht uns, dass es uns trotz der Vorteile der Digitalisierung ein Anliegen sein sollte, das Menschliche im Recht zu erhalten. Dies legt uns nicht zuletzt auch unser Grundgesetz in Artikel 1 Abs. 1, der Unantastbarkeit der Menschenwürde, auf.
Im Anschluss an diesen sehr interessanten und kritischen Festvortrag wurde für unser aller leibliches Wohl durch ein Flying-Food-Buffet und leckeren Wein gesorgt. Bei vielen weiteren tollen Gesprächen ließen wir den Abend dann entspannt ausklingen.
An erster Stelle gebührt unser Dank Frau Dr. Hohmann-Dennhardt für ihren sehr informativen und zum Nachdenken anregenden Festvortrag, aber natürlich auch unseren Förderern und allen angereisten Gästen für den sehr schönen und gelungenen Abend!
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