Am Montagabend, den 7.11.2020, fanden sich fast 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Online-Vortrag von Herrn Professor Dirk Heckmann und Herrn Dr. Axel Funk über die „Digitale Souveränität der EU im Lichte des neuen Schrems II-Urteils des EuGH“ zusammen. Referent Professor Heckmann ist Inhaber des Lehrstuhls für Recht und Sicherheit der Digitalisierung an der TU München. Anwalt des Jahres für Technologierecht 2020 Herr Dr. Funk ist Partner der Sozietät CMS Hasche Sigle in Stuttgart.
Der Rechtsstaat sei ohnmächtig, es herrsche die normative Kraft des Faktischen, denn der Freiheitswille im Internet lasse sich nicht unterordnen – mit diesen Worten leitete Professor Heckmann zum Thema digitale Souveränität in der EU ein. Er machte deutlich, dass sich bei dieser Frage einerseits das Internet als Raum für Freiheiten und andererseits das Bedürfnis der Datennutzung, insbesondere deren Regulierung durch den Staat gegenüberstehen. Dieser seit vielen Jahren schwelende Konflikt könne nur durch die aktive und längst überfällige Gestaltung von Datenräumen durch den Staat gelöst werden, wobei der Einzelne selbst erkennen und bestimmen können müsse, wer auf die individuellen Daten zugreift. Beispielsweise solle ein Gesundheitsdatenraum eingerichtet werden, in dem aber jeder Bürger mittels eines „Datenschutzcockpits“ die Steuerung seiner Daten übernehmen könnte. Die Gestaltung solcher Datenräume müsse allerdings dringend in deutscher bzw. europäischer Hand bleiben, forderte Professor Heckmann. Denn ansonsten drohe die Abwanderung in die – internationale – freie Wirtschaft.
Dr. Funk begann seinen Kommentar zum Schrems II-Urteil provokant mit der Frage, ob der Transfer personenbezogener Daten ins Ausland durch dieses Urteil quasi endgültig beendet wird. In seinem Urteil hat der Europäische Gerichtshof das Datentransferabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, den sog. Privacy Shield, für ungültig erklärt. In der Praxis hat dieses Urteil gravierende Auswirkungen: als Beispiel sei nur genannt, dass der Transfer persönlicher Daten von Arbeitnehmern europäischer Unternehmen mit Standorten in den USA faktisch unmöglich werde. Denn der Datenschutz in den USA stehe dem in Deutschland um einiges nach. Zwar können im Einzelfall Standardvertragsklauseln vereinbart werden, dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass von US-amerikanischer Seite entsprechende Garantien abgegeben werden – was im Hinblick auf das niedrige Datenschutzniveau praktisch kaum umsetzbar scheint. „Wir müssen den Unternehmen in Vertragsverhandlungen raten, sich von der Globalisierung weg, hin zur EU zu orientieren“, erklärte Funk. Mit Blick auf die wichtigsten Handelspartner der „Exportnation“ Deutschland, China und USA, sei das insbesondere für mittelständische Unternehmen verheerend.
Während sowohl Professor Heckmann als auch Dr. Funk eine Digitalisierung der EU bzw. durch die EU befürworteten, zeigten beide die Schattenseiten auf. Die Digitalisierung der EU müsse jetzt endlich staatlich gelenkt vorangepeitscht und nicht in die freie Wirtschaft und damit in internationale Hand abgeschoben werden. Allerdings könne es keine Digitalisierung um jeden Preis geben, namentlich nicht um den Preis des Welthandelssystems.
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